Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Termin — oder einfach die Erkenntnis, dass eine Pause überfällig ist: Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Wir übernehmen die Versorgung zu Hause — stundenweise, am Wochenende oder über mehrere Wochen, bis zu 56 Tage im Jahr.
Während Ihrer Auszeit übernehmen wir die Versorgung so, wie Sie sie sonst leisten: Grundpflege, Betreuung und auf Wunsch hauswirtschaftliche Unterstützung. Der Alltag bleibt stabil — in der vertrauten Umgebung.
Sie entscheiden, wie viel Entlastung Sie brauchen: einzelne Stundenblöcke für Termine, ein freies Wochenende oder mehrere Wochen am Stück, etwa für Urlaub oder eine Reha. Insgesamt stehen bis zu 56 Tage im Jahr zur Verfügung.
Vor dem ersten Einsatz besprechen wir Routinen, Vorlieben und Besonderheiten — damit die Vertretung nicht wie ein Fremdkörper wirkt. Feste Bezugspersonen sorgen dafür, dass nicht bei jedem Einsatz jemand Neues kommt.
Wir dokumentieren jeden Einsatz, rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und behalten das verbrauchte Budget im Blick. Sie sehen jederzeit, was noch verfügbar ist — ohne Papierkram.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag, der sich flexibel einsetzen lässt. Wie Sie das Budget am besten aufteilen, erklären wir unter Entlastungsbudget.
Sie sagen uns, wann und wie lange Sie Vertretung brauchen. Wir prüfen den Anspruch — Verhinderungspflege setzt in der Regel Pflegegrad 2 voraus — und klären das verfügbare Budget mit der Pflegekasse.
Wir lernen die pflegebedürftige Person kennen, übernehmen Routinen und Besonderheiten in den Einsatzplan und legen die Zeiten fest. Je früher Sie planen, desto sicherer sind Ihre Wunschtermine — kurzfristig geht es aber oft auch.
Während Sie weg sind, läuft die Versorgung verlässlich weiter. Jeder Einsatz wird dokumentiert, die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir komplett. Sie kommen erholt zurück — und alles ist geregelt.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, deren private Pflegeperson zeitweise verhindert ist.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Verhinderungspflege für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr — stundenweise, tageweise oder am Stück. Das Pflegegeld läuft während der Auszeit anteilig weiter. | § 39 SGB XI | bis 56 Tage/Jahr |
| Pflegekasse | Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — beide Leistungen lassen sich seit 2025 flexibel kombinieren. Die aktuelle Höhe nennen wir Ihnen im Erstgespräch. | § 39, § 42 SGB XI | Höhe im Erstgespräch |
| Pflegekasse | Zusätzlich einsetzbar: der Entlastungsbetrag für Betreuung und Alltagshilfen — er wird nicht auf die Verhinderungspflege angerechnet. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Privat | Leistungen über das Kassenbudget hinaus — transparent kalkuliert und vorher besprochen. | nach Absprache |
Wie viel Budget Ihnen aktuell zusteht und was schon verbraucht ist, rechnen wir gemeinsam durch. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Sagen Sie uns, wann Sie eine Pause brauchen — wir klären Anspruch, Budget und Zeiten und planen die Vertretung. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Bis zu 56 Tage im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI) — flexibel einsetzbar: stundenweise, tageweise oder mehrere Wochen am Stück. Wie viel Budget dahintersteht und was in Ihrem Jahr noch verfügbar ist, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam durch.
Ja. Gerade die stundenweise Vertretung ist beliebt — für Arzttermine, Behördengänge oder einfach ein paar Stunden Luft. Bei stundenweisen Einsätzen wird das Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt; die Details erklären wir Ihnen gern im Gespräch.
Ja, anteilig — es entfällt also nicht komplett, wenn Sie die Verhinderungspflege über mehrere Tage nutzen. Wie sich das konkret auswirkt, hängt von Dauer und Umfang ab; wir rechnen es Ihnen vor, bevor Sie sich festlegen.
Verhinderungspflege findet zu Hause statt — wir vertreten die private Pflegeperson. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung in einer Einrichtung. Seit 2025 bilden beide einen gemeinsamen Jahresbetrag und lassen sich flexibel kombinieren — mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbudget.
Bei Krankheit der Pflegeperson oft sehr kurzfristig — rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist. Für planbare Auszeiten wie Urlaub gilt: Je früher Sie sich melden, desto sicherer sind Ihre Wunschtermine.