Wenn stundenweise Hilfe nicht mehr reicht, das eigene Zuhause aber bleiben soll: Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft mit im Haushalt und ist da, wenn Unterstützung gebraucht wird — tagsüber, abends und in der Nacht. Wir stellen die Betreuung individuell zusammen, stimmen sie mit unserem Pflegedienst ab und bleiben als fester Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und unterstützt bei dem, was der Tag verlangt: Aufstehen und Zubettgehen, Körperpflege, Mahlzeiten, Haushalt. Vor allem aber ist jemand da — auch nachts, auch am Wochenende. Das nimmt die Angst vor dem Alleinsein.
Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Begleitung zu Terminen oder Veranstaltungen — die Betreuungskraft gestaltet den Tag mit und richtet sich nach den Gewohnheiten des Menschen, um den es geht. Nicht der Alltag passt sich der Betreuung an, sondern umgekehrt.
Wir wählen die Betreuungskräfte sorgfältig nach Bedarf und Persönlichkeit aus. Betreuungskräfte wechseln sich in geplanten Zeiträumen ab; die Übergaben organisieren wir so, dass keine Lücke entsteht und Vertrautes erhalten bleibt.
Medizinische Aufgaben — Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe nach Verordnung — bleiben Sache examinierter Pflegefachkräfte. Unser ambulanter Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege und arbeitet Hand in Hand mit der Betreuungskraft. So greifen Betreuung und Pflege ineinander.
Der Betreuungsumfang lässt sich jederzeit an die aktuelle Situation anpassen. Und wenn die Betreuungskraft freie Tage braucht, kann unsere Tagespflege Casa Savone einspringen — so bleibt die Versorgung durchgehend verlässlich.
Die 24-Stunden-Betreuung wird nicht von einer einzelnen Kasse bezahlt, aber mehrere Leistungen der Pflegekasse lassen sich auf die Kosten anrechnen. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir gemeinsam durch.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegegeld — steht Ihnen mit anerkanntem Pflegegrad zu, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, und kann zur Finanzierung der Betreuung eingesetzt werden. | § 37 SGB XI | je nach Pflegegrad |
| Pflegekasse | Verhinderungspflege — einsetzbar, wenn pflegende Angehörige zeitweise ausfallen oder entlastet werden; auch stunden- oder tageweise möglich. | § 39 SGB XI | bis 56 Tage/Jahr |
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag — zusätzlich einsetzbar für Betreuung und Entlastung im Alltag, bereits ab Pflegegrad 1. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Krankenkasse | Behandlungspflege durch unseren Pflegedienst bei ärztlicher Verordnung — Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. Diese Aufgaben übernimmt nicht die Betreuungskraft. | § 37 SGB V | Kassenleistung |
| Privat | Die Betreuung selbst — der Eigenanteil hängt vom Umfang, vom Bedarf und von den anrechenbaren Kassenleistungen ab. Sie erhalten vorab ein transparentes, individuelles Angebot. | nach Absprache |
Welche Leistungen sich in Ihrem Fall kombinieren lassen, hängt vom Pflegegrad und von der Familiensituation ab. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, welche Unterstützung gebraucht wird, wie der Tag aussieht und ob ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft vorhanden ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine 24-Stunden-Betreuung die richtige Lösung ist — oder ob etwas anderes besser passt.
Wir schlagen eine Betreuungskraft vor, die fachlich und menschlich passt, und legen Umfang, Aufgaben und Kosten in einem transparenten Angebot fest. Parallel klären wir, welche Kassenleistungen sich anrechnen lassen.
Die Betreuungskraft zieht ein, wir begleiten den Start und bleiben Ihre feste Ansprechperson. Wechsel der Betreuungskräfte organisieren wir lückenlos; der Betreuungsumfang lässt sich jederzeit anpassen.
Schildern Sie uns Ihre Situation — wir sagen Ihnen, ob eine 24-Stunden-Betreuung passt, was sie kostet und wie schnell sie starten kann. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Das hängt vom Betreuungsumfang und vom Bedarf ab — deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis, sondern erstellen ein individuelles, transparentes Angebot. Anrechnen lassen sich Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Verhinderungspflege bis 56 Tage/Jahr (§ 39 SGB XI) und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
Nein. Injektionen, Verbandwechsel und Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung sind Behandlungspflege und gehören in die Hände examinierter Pflegefachkräfte — das übernimmt unser ambulanter Pflegedienst, bei Verordnung als Leistung der Krankenkasse (§ 37 SGB V). Betreuungskraft und Pflegedienst arbeiten dabei eng zusammen.
Ja, die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und braucht dafür ein eigenes, abschließbares Zimmer. Ob Ihre Wohnsituation geeignet ist, klären wir im Erstgespräch — oft reicht weniger Umbau, als Familien zunächst denken.
In der Regel innerhalb weniger Tage, sobald Bedarf, Wohnsituation und Angebot geklärt sind und die passende Betreuungskraft feststeht. Melden Sie sich am besten früh — dann bleibt Zeit für eine sorgfältige Auswahl.
Die ambulante Pflege kommt zu geplanten Zeiten für konkrete Aufgaben und fährt danach zum nächsten Einsatz. Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft im Haushalt und ist im Rahmen eines abgestimmten Plans durchgehend ansprechbar. Vieles lässt sich kombinieren — etwa mit unserer Tagespflege, die auch der Betreuungskraft freie Zeiten verschafft.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.