Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen — oft sind es die vielen kleinen Aufgaben, die Angehörige an die Grenze bringen. Genau dafür gibt es den Entlastungsbetrag: 131 € monatlich von der Pflegekasse, bereits ab Pflegegrad 1. Wir setzen ihn in konkrete Hilfe um — mit festen Bezugspersonen und planbaren Zeiten.
Leichte Reinigungsarbeiten, Wäsche, Einkäufe und auf Wunsch Hilfe bei der Essensplanung — die Dinge, die liegen bleiben, wenn Kraft und Zeit fehlen. Umfangreichere Unterstützung beschreibt unsere Seite Hauswirtschaft.
Arzttermin, Apotheke, Friseur oder ein Spaziergang: Wir begleiten sicher und mit Zeit für Gespräche. Wichtige Wege werden wieder machbar — ohne dass Angehörige jedes Mal freinehmen müssen.
Gemeinsam reden, spielen, Rituale pflegen: Kleine Aktivierungen bringen Struktur und Lebensfreude in den Tag. Bei demenziellen Veränderungen arbeiten wir eng mit unserer Demenzbetreuung zusammen.
Während wir da sind, haben Sie den Kopf frei — für Termine, Erledigungen oder schlicht eine Pause. Für längere Auszeiten gibt es zusätzlich die Verhinderungspflege.
Als anerkannter Pflegedienst rechnen wir die Entlastungsleistungen direkt über den Entlastungsbetrag ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
Der Entlastungsbetrag steht allen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Wir prüfen Ihren Anspruch und fragen bei Bedarf nach, ob aus den Vormonaten noch ungenutzte Beträge verfügbar sind.
Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützung am meisten entlastet — und zu welchen Zeiten. Sie bekommen feste Bezugspersonen und einen verlässlichen Rhythmus.
Wir starten zum vereinbarten Termin und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ändert sich der Bedarf, passen wir Umfang und Zeiten unkompliziert an.
Die zentrale Finanzierungsquelle ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — ein zweckgebundener Betrag der Pflegekasse, der ab Pflegegrad 1 zusteht und ausschließlich für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden kann.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag für Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt — ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote wie unseren Pflegedienst. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 zusätzlich kombinierbar: Pflegesachleistungen für Grundpflege und Betreuung durch den Pflegedienst. | § 36 SGB XI | je nach Pflegegrad |
| Privat | Wünsche über den Kassenanteil hinaus — etwa zusätzliche Stunden. Transparent kalkuliert und vorher besprochen. | nach Absprache |
Nicht abgerufene Entlastungsbeträge sind oft noch nicht verloren — was aus den Vormonaten übertragbar ist, prüfen wir für Sie. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Erzählen Sie uns, was im Alltag am meisten drückt — wir sagen Ihnen, was sich über den Entlastungsbetrag abdecken lässt und wann wir starten können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Betrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) ist zweckgebunden: Er kann nur für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden — zum Beispiel für unsere Entlastungsleistungen.
Nein, der Entlastungsbetrag ist keine Geldleistung. Er wird für tatsächlich erbrachte Leistungen verwendet — wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Nicht abgerufene Monatsbeträge sammeln sich zunächst an und können innerhalb bestimmter Fristen noch eingesetzt werden — sie verfallen also nicht sofort. Was in Ihrem Fall noch verfügbar ist, fragen wir gern bei Ihrer Pflegekasse ab.
Für einen festen wöchentlichen Rhythmus mit kleineren Einsätzen oft ja. Braucht es mehr, lässt sich der Betrag ab Pflegegrad 2 mit Pflegesachleistungen kombinieren — und für Auszeiten der Angehörigen mit der Verhinderungspflege. Was zusammen möglich ist, rechnen wir Ihnen vor.