Eine abgelaufene Verordnung, ein vergessenes Rezept — und plötzlich stockt die Versorgung. Wir behalten Verordnungen, Rezepte und Fristen im Blick, sprechen direkt mit Arztpraxen und Apotheken und sorgen dafür, dass alles da ist, wenn es gebraucht wird. Ohne Rennerei und ohne Bürokratie-Stress für Sie.
Wir prüfen Ihre Verordnungen für häusliche Krankenpflege auf Vollständigkeit und Laufzeit. Läuft eine Verordnung aus, kümmern wir uns rechtzeitig um die Folgeverordnung — damit die Behandlungspflege ohne Lücke weiterläuft.
Wir stimmen Rezepte, Verordnungen und Lieferungen direkt mit Arztpraxen und Apotheken ab. Sie sparen sich doppelte Wege, Warteschleifen und das Hinterhertelefonieren.
Medikamente, Hilfsmittel und Verbandmaterial kommen an, bevor der Vorrat ausgeht. Gerade bei der Wundversorgung entscheidet das darüber, ob die Behandlung ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Verordnungen, Lieferscheine und Abrechnungsunterlagen werden übersichtlich dokumentiert. Sie und Ihre Angehörigen sehen jederzeit, was verordnet, geliefert und abgerechnet wurde.
Wir sichten, was vorliegt: laufende Verordnungen, Rezepte, Medikationsplan, Materialbestand. Dabei zeigt sich schnell, wo Fristen drohen oder etwas fehlt.
Für jede Verordnung ist klar, wann sie ausläuft und wer sich um die Verlängerung kümmert — nämlich wir. Arztpraxis und Apotheke wissen, dass die Anfragen künftig gebündelt von uns kommen.
Wir erinnern, verlängern, koordinieren Lieferungen und dokumentieren alles nachvollziehbar. Ändert die Arztpraxis eine Therapie, passen wir Verordnungen und Material sofort an.
Die verordneten Leistungen und Mittel selbst zahlt in der Regel die Krankenkasse. Unsere Koordination gehört für unsere Pflegekunden zur laufenden Versorgung.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Krankenkasse | Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung — die Grundlage der Behandlungspflege zu Hause. | § 37 SGB V | Kassenleistung |
| Krankenkasse | Arznei- und Verbandmittel auf Rezept — verordnet von der Arztpraxis, bezogen über die Apotheke. | § 31 SGB V | auf Rezept |
| Sie selbst | Gesetzliche Zuzahlungen zu Arzneimitteln und häuslicher Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfallen und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. | § 61 SGB V | Zuzahlung möglich |
| SAV Pflegeleicht | Koordination von Verordnungen, Rezepten und Lieferungen — für unsere Pflegekunden Bestandteil der laufenden Versorgung. | inklusive |
Welche Zuzahlungen auf Sie zukommen und ob eine Befreiung möglich ist, klären wir gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Bringen Sie einfach den Ordner mit den Unterlagen mit — wir verschaffen uns gemeinsam den Überblick und sagen Ihnen, was wir abnehmen können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Die Verordnung für häusliche Krankenpflege — das Formular, mit dem die Ärztin oder der Arzt Behandlungspflege zu Hause verordnet, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Sie ist zeitlich befristet und muss rechtzeitig verlängert werden; genau das übernehmen wir.
Ohne gültige Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege nicht — die Versorgung würde stocken. Deshalb überwachen wir alle Laufzeiten und stoßen Folgeverordnungen so früh an, dass keine Lücke entsteht.
In aller Regel nicht. Wir stimmen Rezepte und Verordnungen direkt mit Praxis und Apotheke ab und koordinieren die Lieferungen zu Ihnen nach Hause. Nur wo Ihre Unterschrift oder ein persönlicher Termin nötig ist, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Für unsere Pflegekunden ist die Koordination Bestandteil der laufenden Versorgung. Die verordneten Leistungen und Mittel zahlt in der Regel die Krankenkasse; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen (§ 61 SGB V) — ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Kasse.