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Rezept- und Verordnungsmanagement in Karlsruhe

Eine abgelaufene Verordnung, ein vergessenes Rezept — und plötzlich stockt die Versorgung. Wir behalten Verordnungen, Rezepte und Fristen im Blick, sprechen direkt mit Arztpraxen und Apotheken und sorgen dafür, dass alles da ist, wenn es gebraucht wird. Ohne Rennerei und ohne Bürokratie-Stress für Sie.

Leistungen im Detail

Womit wir Sie konkret unterstützen

01

Wir prüfen Ihre Verordnungen für häusliche Krankenpflege auf Vollständigkeit und Laufzeit. Läuft eine Verordnung aus, kümmern wir uns rechtzeitig um die Folgeverordnung — damit die Behandlungspflege ohne Lücke weiterläuft.

02

Direkter Draht zu Praxis und Apotheke

Wir stimmen Rezepte, Verordnungen und Lieferungen direkt mit Arztpraxen und Apotheken ab. Sie sparen sich doppelte Wege, Warteschleifen und das Hinterhertelefonieren.

03

Medikamente, Hilfsmittel und Verbandmaterial kommen an, bevor der Vorrat ausgeht. Gerade bei der Wundversorgung entscheidet das darüber, ob die Behandlung ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.

04

Nachweise und Unterlagen geordnet

Verordnungen, Lieferscheine und Abrechnungsunterlagen werden übersichtlich dokumentiert. Sie und Ihre Angehörigen sehen jederzeit, was verordnet, geliefert und abgerechnet wurde.

Ablauf

So bringen wir Ordnung in die Unterlagen

1

Bestandsaufnahme

Wir sichten, was vorliegt: laufende Verordnungen, Rezepte, Medikationsplan, Materialbestand. Dabei zeigt sich schnell, wo Fristen drohen oder etwas fehlt.

Ein vollständiges Bild aller Unterlagen
2

Fristen und Zuständigkeiten festlegen

Für jede Verordnung ist klar, wann sie ausläuft und wer sich um die Verlängerung kümmert — nämlich wir. Arztpraxis und Apotheke wissen, dass die Anfragen künftig gebündelt von uns kommen.

Kein Dokument läuft mehr unbemerkt aus
3

Laufende Betreuung

Wir erinnern, verlängern, koordinieren Lieferungen und dokumentieren alles nachvollziehbar. Ändert die Arztpraxis eine Therapie, passen wir Verordnungen und Material sofort an.

Die Versorgung läuft — auch auf dem Papier
Kosten & Kostenträger

Wer zahlt Rezepte und Verordnungen?

Die verordneten Leistungen und Mittel selbst zahlt in der Regel die Krankenkasse. Unsere Koordination gehört für unsere Pflegekunden zur laufenden Versorgung.

KostenträgerLeistung§Betrag
KrankenkasseHäusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung — die Grundlage der Behandlungspflege zu Hause.§ 37 SGB VKassenleistung
KrankenkasseArznei- und Verbandmittel auf Rezept — verordnet von der Arztpraxis, bezogen über die Apotheke.§ 31 SGB Vauf Rezept
Sie selbstGesetzliche Zuzahlungen zu Arzneimitteln und häuslicher Krankenpflege. Ob und in welcher Höhe sie anfallen und ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse.§ 61 SGB VZuzahlung möglich
SAV PflegeleichtKoordination von Verordnungen, Rezepten und Lieferungen — für unsere Pflegekunden Bestandteil der laufenden Versorgung.inklusive

Welche Zuzahlungen auf Sie zukommen und ob eine Befreiung möglich ist, klären wir gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Kostenlose Erstberatung

Bringen Sie einfach den Ordner mit den Unterlagen mit — wir verschaffen uns gemeinsam den Überblick und sagen Ihnen, was wir abnehmen können. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt anrufen — 07244 558 2747💬 WhatsApp schreiben
FAQ

Häufige Fragen zum Verordnungsmanagement

Was ist eine HKP-Verordnung?

Die Verordnung für häusliche Krankenpflege — das Formular, mit dem die Ärztin oder der Arzt Behandlungspflege zu Hause verordnet, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Sie ist zeitlich befristet und muss rechtzeitig verlängert werden; genau das übernehmen wir.

Was passiert, wenn eine Verordnung ausläuft?

Ohne gültige Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Behandlungspflege nicht — die Versorgung würde stocken. Deshalb überwachen wir alle Laufzeiten und stoßen Folgeverordnungen so früh an, dass keine Lücke entsteht.

Muss ich selbst zur Arztpraxis oder Apotheke laufen?

In aller Regel nicht. Wir stimmen Rezepte und Verordnungen direkt mit Praxis und Apotheke ab und koordinieren die Lieferungen zu Ihnen nach Hause. Nur wo Ihre Unterschrift oder ein persönlicher Termin nötig ist, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid.

Kostet mich das Verordnungsmanagement extra?

Für unsere Pflegekunden ist die Koordination Bestandteil der laufenden Versorgung. Die verordneten Leistungen und Mittel zahlt in der Regel die Krankenkasse; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen (§ 61 SGB V) — ob Sie befreit sind, sagt Ihnen Ihre Kasse.