Ein barrierefreies Zuhause, wenn der Alltag mehr Sicherheit braucht: Unser Service Wohnen verbindet selbstständiges Wohnen mit der beruhigenden Gewissheit, dass Unterstützung in der Nähe ist. In unserem barrierefreien Appartement stehen vier Einzelzimmer zur Verfügung — für Menschen, die weiterhin eigenständig leben möchten, aber nicht mehr alles allein organisieren wollen. Kein Pflegeheim, sondern ein überschaubarer Wohnrahmen mit festen Ansprechpartnern.
In unserem barrierefreien Appartement stehen vier Einzelzimmer zur Verfügung. Jedes Zimmer bietet Privatsphäre innerhalb eines überschaubaren Wohnrahmens — mit eigenen Möbeln und eigenem Rhythmus, aber ohne die Last, ein ganzes Haus allein zu bewirtschaften.
Sie leben eigenständig und entscheiden selbst über Ihren Tag. Der Unterschied zum Alleinwohnen: Feste Ansprechpartner sind erreichbar, und Unterstützung lässt sich kurzfristig organisieren, wenn sie gebraucht wird. Das gibt Sicherheit — Ihnen und Ihren Angehörigen.
Besteht ein Pflegebedarf, kommt unser ambulanter Pflegedienst direkt ins Zimmer — von der Grundpflege bis zur Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Welche Leistungen sinnvoll sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Ob Besichtigung, Bedarfsklärung oder Einzug: Angehörige können in jede Abstimmung einbezogen werden. So wissen alle Beteiligten, welche Schritte geplant sind — und niemand entscheidet über den Kopf des anderen hinweg.
Verändert sich der Pflegebedarf, prüfen wir gemeinsam, ob sich die Leistungen anpassen lassen oder ob eine andere Versorgungsform sinnvoller ist — etwa ergänzend unsere Tagespflege Casa Savone. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung statt unpassender Versprechen.
Beim Service Wohnen sind Wohnen und Pflege getrennt: Das Zimmer wird privat gemietet, die Pflegeleistungen laufen — je nach Bedarf — über Pflege- und Krankenkasse wie zu Hause auch.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Privat | Miete und Nebenkosten für das barrierefreie Einzelzimmer. Die Konditionen besprechen wir transparent bei der Besichtigung — abhängig von Zimmer und Umfang. | nach Absprache | |
| Pflegekasse | Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege im Appartement — Grundpflege und Betreuung, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. | § 36 SGB XI | je nach Pflegegrad |
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag — zusätzlich einsetzbar für Betreuung und Unterstützung im Alltag, bereits ab Pflegegrad 1. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Krankenkasse | Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung — zum Beispiel Medikamentengabe oder Verbandwechsel, auch im Service Wohnen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. | § 37 SGB V | Kassenleistung |
Miete und Pflegeleistungen rechnen wir getrennt und nachvollziehbar ab — Sie sehen jederzeit, was wohin fließt. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns — wir sagen Ihnen, ob aktuell ein Zimmer frei ist, und vereinbaren eine Besichtigung. Sie sehen das Appartement, lernen die Ansprechpartner kennen und können alle Fragen stellen. Angehörige sind ausdrücklich willkommen.
Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung gewünscht ist — vom reinen Wohnen bis zur ambulanten Pflege im Zimmer — und wie die Kosten laufen: Miete privat, Pflegeleistungen über die Kassen. Alles steht schriftlich fest, bevor Sie sich entscheiden.
Beim Einzug begleiten wir Sie, richten die vereinbarten Leistungen ein und bleiben Ihre feste Ansprechperson. Verändert sich Ihr Bedarf, passen wir die Unterstützung an — offen besprochen, nicht über Ihren Kopf hinweg.
Vier Einzelzimmer — ob eines frei ist, sagen wir Ihnen direkt. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns; wir klären Verfügbarkeit, Bedarf und die nächsten Schritte. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Nein. Service Wohnen ist keine stationäre Pflegeeinrichtung. Es richtet sich an Menschen, die selbstständig wohnen möchten, aber Unterstützung, Sicherheit und feste Ansprechpartner wünschen. Sie leben in Ihrem eigenen Zimmer und entscheiden selbst über Ihren Tag.
In unserem barrierefreien Appartement stehen vier Einzelzimmer zur Verfügung. Jedes bietet Privatsphäre innerhalb eines überschaubaren Wohnrahmens. Ob aktuell ein Zimmer frei ist, erfahren Sie mit einem kurzen Anruf.
Ja. Besteht ein Pflegebedarf, kommt unser ambulanter Pflegedienst direkt ins Zimmer — von der Grundpflege über Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) bis zur ärztlich verordneten Behandlungspflege (§ 37 SGB V). Welche Leistungen sinnvoll sind, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Das Zimmer wird privat gemietet; die Konditionen besprechen wir transparent bei der Besichtigung. Pflegeleistungen laufen getrennt davon über Pflege- und Krankenkasse — mit Pflegegrad lassen sich Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) einsetzen. Ihren Anspruch prüfen wir im Erstgespräch.
Dann prüfen wir gemeinsam, ob sich die Leistungen anpassen lassen oder ob eine andere Versorgungsform sinnvoller ist. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung statt unpassender Versprechen — und Angehörige beziehen wir dabei von Anfang an ein.