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Entlassmanagement in Karlsruhe — sicher aus der Klinik nach Hause

Die Entlassung aus dem Krankenhaus kommt oft schneller als gedacht — und plötzlich muss alles gleichzeitig organisiert sein: Verordnungen, Hilfsmittel, Medikamente, der erste Pflegeeinsatz. Wir übernehmen die Koordination rund um Ihre Klinikentlassung in Karlsruhe, damit zu Hause alles vorbereitet ist, wenn Sie ankommen.

Ablauf

So gelingt der Übergang nach Hause

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Früh Kontakt aufnehmen — am besten noch aus der Klinik

Melden Sie sich, sobald der Entlassungstermin absehbar ist. Wir sprechen mit Ihnen — auf Wunsch auch mit dem Sozialdienst der Klinik — und klären mit einem strukturierten Übergabebogen, was zu Hause gebraucht wird: Pflege, Medikation, Hilfsmittel, Alltag.

Ein klares Bild, bevor die Entlassung da ist
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Organisation vor dem Entlassungstag

Wir kümmern uns um die Verordnungen für häusliche Krankenpflege, koordinieren Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial und stimmen den ersten Einsatz mit unserem Pflegeteam ab. Liegt noch kein Pflegegrad vor, stoßen wir den Antrag direkt mit an.

Alles ist da, bevor Sie ankommen
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Sicher ankommen und stabil bleiben

Am Entlassungstag steht die Versorgung: Pflegeeinsätze laufen, Medikamente und Material sind organisiert, Arzt- und Therapietermine sind koordiniert. In einem kurzen Briefing erklären wir Angehörigen Abläufe und Ansprechpartner.

Ein sicherer Start statt Chaos am ersten Tag
Leistungen im Detail

Womit wir Sie konkret unterstützen

01

Entlassgespräch und Übergabebogen

Wir erfassen strukturiert, was die Klinik mitgibt und was zu Hause fehlt: Diagnosen, Medikation, Wunden, Hilfebedarf. So geht beim Übergang nichts verloren.

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Häusliche Krankenpflege, Medikamente, Verbandmaterial — wir sorgen dafür, dass die nötigen Verordnungen rechtzeitig vorliegen und nahtlos in Folgeverordnungen der Hausarztpraxis übergehen. Details unter Rezept- und Verordnungsmanagement.

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Hilfsmittel rechtzeitig vor Ort

Pflegebett, Rollator, Toilettensitzerhöhung: Wir koordinieren die Hilfsmittelversorgung mit Arztpraxis und Sanitätshaus, damit alles vor der Ankunft aufgebaut ist — nicht erst Tage danach.

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Ob Behandlungspflege nach Verordnung oder Unterstützung im Alltag durch unseren ambulanten Pflegedienst: Der erste Einsatz ist geplant, bevor Sie die Klinik verlassen.

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Termine und Angehörigenbriefing

Wir helfen bei der Koordination von Arzt- und Therapieterminen und erklären Angehörigen Versorgungsplan, Abläufe und Kontaktwege — damit alle wissen, was zu tun ist und an wen sie sich wenden.

Kosten & Kostenträger

Wer zahlt beim Übergang nach Hause?

Auf ein geordnetes Entlassmanagement haben Sie gegenüber dem Krankenhaus einen gesetzlichen Anspruch. Für die Versorgung danach sind je nach Leistung Kranken- und Pflegekasse zuständig.

KostenträgerLeistung§Betrag
Krankenhaus / KrankenkasseEntlassmanagement der Klinik — die Organisation der Anschlussversorgung ist gesetzliche Aufgabe des Krankenhauses. Wir ergänzen sie um die praktische Umsetzung zu Hause.§ 39 Abs. 1a SGB Vgesetzlicher Anspruch
KrankenkasseHäusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung — etwa Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe nach der Entlassung.§ 37 SGB VKassenleistung
PflegekassePflege und Betreuung im Alltag bei anerkanntem Pflegegrad — als Pflegesachleistungen über den Pflegedienst.§ 36 SGB XIje nach Pflegegrad
PflegekasseReicht die Versorgung zu Hause zunächst nicht aus: Kurzzeitpflege als Übergang — Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit der Verhinderungspflege.§ 42 SGB XIHöhe im Erstgespräch

Unsere Koordination der Entlassung ist Teil der kostenlosen Erstberatung. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Entlassung steht bevor? Jetzt melden

Je früher wir Bescheid wissen, desto ruhiger wird der erste Tag zu Hause. Rufen Sie an — auch direkt aus der Klinik. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt anrufen — 07244 558 2747💬 WhatsApp schreiben
FAQ

Häufige Fragen zum Entlassmanagement

Wann sollte ich mich melden?

So früh wie möglich — idealerweise, sobald der Entlassungstermin absehbar ist. Dann bleibt genug Zeit, Verordnungen, Hilfsmittel und den ersten Pflegeeinsatz zu organisieren. Aber auch bei sehr kurzfristigen Entlassungen finden wir meist eine Lösung; rufen Sie einfach an.

Macht das nicht der Sozialdienst der Klinik?

Das Krankenhaus ist gesetzlich zum Entlassmanagement verpflichtet (§ 39 Abs. 1a SGB V) und leistet Wichtiges — aber die praktische Umsetzung zu Hause endet an der Kliniktür. Wir arbeiten mit dem Sozialdienst zusammen und übernehmen den Teil danach: Einsätze, Material, Termine, Alltag.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Dann stellen wir den Antrag gemeinsam so schnell wie möglich — das Antragsdatum entscheidet, ab wann die Pflegekasse zahlt. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung ist unabhängig davon sofort möglich, denn sie läuft über die Krankenkasse.

Was, wenn die Versorgung zu Hause anfangs nicht ausreicht?

Für den Übergang gibt es die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung (§ 42 SGB XI) — seit 2025 Teil des gemeinsamen Jahresbetrags mit der Verhinderungspflege. Wir besprechen mit Ihnen, ob das sinnvoll ist, und helfen bei der Organisation.