Selbstbestimmt leben heißt: selbst entscheiden, was man tut — auch wenn man dafür Unterstützung braucht. Unsere persönliche Assistenz hilft genau dort, wo Sie sie brauchen: zu Hause, unterwegs, bei Terminen und Behördengängen. Sie bestimmen, was ansteht und wann; die Assistenzkraft richtet sich nach Ihrem Tag, nicht umgekehrt. Stundenweise, täglich oder nach Bedarf.
Arztbesuch, Amt, Wochenmarkt, Friseur — wir begleiten Sie zuverlässig und diskret, helfen beim Weg, beim Warten und beim Papierkram. So bleibt Ihr Tag planbar, und Sie müssen nichts aufschieben, nur weil der Weg allein zu beschwerlich wäre.
Ob in der Wohnung, bei der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen innerhalb der Region — die Assistenz hilft dort, wo es gerade nötig ist: beim Organisieren, bei der Mobilität, bei allem, was zu zweit leichter geht. Für Aufgaben im Haushalt arbeiten wir Hand in Hand mit unserer Hauswirtschaft.
Manchmal ist die größte Hürde nicht die Aufgabe, sondern der Anfang. Die Assistenz unterstützt bei Tagesstruktur und Alltagsorganisation, motiviert und begleitet — damit Sie aktiv bleiben und am Leben teilnehmen, wie Sie es sich wünschen. Für Menschen, die vor allem Gesellschaft und Aktivierung suchen, passen oft auch unsere Betreuungsleistungen.
Wenn die Assistenz konkrete Aufgaben übernimmt, bekommt die Familie wieder Luft — ohne schlechtes Gewissen und ohne komplizierte Abläufe. Sie behalten dabei die Selbstständigkeit, die Ihnen wichtig ist.
Für die persönliche Assistenz gibt es keinen einzelnen Kostenträger — je nach Lebenslage kommen verschiedene Leistungen infrage. Welche das in Ihrem Fall sind, prüfen wir gemeinsam, bevor Kosten entstehen.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag — einsetzbar für Unterstützung und Begleitung im Alltag, bereits ab Pflegegrad 1. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| Pflegekasse | Verhinderungspflege — wenn die Assistenz pflegende Angehörige stunden- oder tageweise vertritt. | § 39 SGB XI | bis 56 Tage/Jahr |
| Eingliederungshilfe | Assistenzleistungen zur Teilhabe, etwa über das Persönliche Budget — je nach Lebenslage und Träger. Wir unterstützen Sie bei der Klärung. | § 29 SGB IX | wir prüfen Ihren Anspruch |
| Privat | Stunden, die über die Kassen- und Trägerleistungen hinausgehen oder ganz ohne Anspruch gebucht werden — transparent kalkuliert, vorher besprochen. | nach Absprache |
Welche Leistungen für Sie infrage kommen, hängt von Pflegegrad, Lebenslage und Träger ab. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Im kostenlosen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation: Wobei wünschen Sie sich Unterstützung, wie oft, zu welchen Zeiten. Gleichzeitig klären wir, welche Kostenträger infrage kommen.
Wir schlagen eine Assistenzkraft vor, die fachlich und menschlich zu Ihnen passt — denn Assistenz ist Vertrauenssache. Umfang und Aufgaben legen wir gemeinsam fest, nichts wird über Ihren Kopf hinweg entschieden.
Die Assistenz startet in dem Umfang, den Sie gewählt haben — stundenweise, täglich oder nach Bedarf. Ändert sich Ihre Situation, passen wir die Stunden an. Ein Anruf genügt.
Erzählen Sie uns, wobei Sie Unterstützung brauchen — wir sagen Ihnen, wie die Assistenz aussehen kann und wer die Kosten trägt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Individuelle Unterstützung im Alltag, die sich nach Ihren Bedürfnissen richtet: Begleitung zu Terminen und Einkäufen, Hilfe bei der Alltagsorganisation, Unterstützung bei der Mobilität — zu Hause und unterwegs. Ziel ist mehr Selbstständigkeit: Sie entscheiden, die Assistenz unterstützt.
Für alle, die im Alltag Unterstützung brauchen — ob wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen oder einfach, weil vieles allein zu beschwerlich geworden ist. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung; er eröffnet aber zusätzliche Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Je nach Lebenslage: Mit Pflegegrad lassen sich der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) und die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) einsetzen. Für Teilhabeleistungen kommt die Eingliederungshilfe infrage, etwa über das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX). Darüber hinausgehende Stunden rechnen wir privat ab — transparent und vorher besprochen.
Ja. Sie können die Assistenz stundenweise, täglich oder wöchentlich nutzen und den Umfang jederzeit anpassen — nach oben wie nach unten. Wir richten uns nach Ihrem Alltag, nicht umgekehrt.
Das ist unser Ziel — Assistenz lebt vom Vertrauen. Wir wählen die Assistenzkraft gemeinsam mit Ihnen aus und sorgen für Kontinuität. Fällt sie einmal aus, springt eine eingearbeitete Vertretung ein, die Ihre Abläufe kennt.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.