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Beratung & Anträge

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Karlsruhe

Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege selbst organisiert, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Bei uns ist dieser Pflichttermin mehr als eine Formalie: Wir schauen auf Sicherheit und Entlastung, geben praxisnahe Tipps und melden den Einsatz fristgerecht an Ihre Pflegekasse.

Für wen der Beratungseinsatz Pflicht ist

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden — also keinen Pflegedienst mit Pflegesachleistungen nutzen. Die Intervalle richten sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Wird ein Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen. Damit es gar nicht so weit kommt, erinnern wir Sie rechtzeitig an jeden fälligen Einsatz. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig — und oft trotzdem hilfreich.

Leistungen im Detail

Womit wir Sie konkret unterstützen

01

Hausbesuch mit Sicherheits-Check

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Pflegesituation an und achten auf Sicherheit, Mobilität und typische Risiken — von Stolperfallen bis zu Anzeichen von Überlastung. Der Besuch wird in einem kurzen Protokoll festgehalten, nachvollziehbar für Sie und die Pflegekasse.

02

Statt Pflicht ohne Mehrwert: Wir geben konkrete Hinweise, was den Alltag leichter macht — Handgriffe, Hilfsmittel, Abläufe. Wer tiefer einsteigen möchte: Unsere Pflegekurse für Angehörige sind über die Pflegekasse kostenfrei.

03

Beratung zu Leistungen, die Ihnen zustehen

Viele Familien lassen Ansprüche liegen. Wir zeigen, was zusätzlich möglich ist — vom Entlastungsbetrag über Entlastungsleistungen im Alltag bis zur Verhinderungspflege, wenn Sie selbst eine Pause brauchen.

04

Fristen im Blick, Meldung an die Kasse

Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten fälligen Einsatz und melden den durchgeführten Besuch direkt an Ihre Pflegekasse. Ihr Pflegegeld bleibt gesichert — ohne dass Sie an Fristen denken müssen.

Ablauf

So einfach läuft der Beratungseinsatz

1

Termin vereinbaren

Sie rufen an oder schreiben uns — wir finden kurzfristig einen Termin, der in Ihren Tag passt. Beim ersten Kontakt klären wir Pflegegrad und Fälligkeit, damit der Nachweis rechtzeitig bei der Kasse ist.

Der Termin steht, die Frist ist gesichert
2

Hausbesuch

Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, sieht sich die Situation an und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Es geht nicht um Kontrolle, sondern darum, dass die Pflege zu Hause gut und sicher weiterläuft.

Konkrete Tipps statt bloßer Formalie
3

Protokoll und Meldung an die Pflegekasse

Wir dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Vor dem nächsten fälligen Termin melden wir uns von selbst.

Pflegegeld gesichert, nichts vergessen
Kosten & Kostenträger

Wer zahlt den Beratungseinsatz?

Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse — für Sie entstehen keine Kosten. Sie brauchen nur einen anerkannten Pflegegrad und den Bezug von Pflegegeld.

KostenträgerLeistung§Betrag
PflegekasseBeratungseinsatz beim Pflegegeldbezug — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 freiwillig möglich.§ 37 Abs. 3 SGB XIKassenleistung
PflegekasseWird im Gespräch zusätzlicher Unterstützungsbedarf sichtbar, lassen sich weitere Leistungen kombinieren — etwa der Entlastungsbetrag für Alltagshilfen.§ 45b SGB XI131 € monatlich

Versäumte Nachweise können zur Kürzung des Pflegegeldes führen — wir erinnern Sie deshalb rechtzeitig an jeden fälligen Termin. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Beratungseinsatz vereinbaren

Ein Anruf genügt — wir klären die Fälligkeit, vereinbaren den Hausbesuch und melden den Einsatz an Ihre Pflegekasse. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt anrufen — 07244 558 2747💬 WhatsApp schreiben
FAQ

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz

Wer muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 machen?

Alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause ohne Pflegedienst organisieren. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.

Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen. Deshalb übernehmen wir das Fristenmanagement: Wir erinnern Sie rechtzeitig und melden jeden durchgeführten Einsatz direkt an Ihre Kasse.

Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?

Nein. Es geht darum, dass die häusliche Pflege gut und sicher läuft — und dass pflegende Angehörige Unterstützung bekommen, bevor sie an ihre Grenzen kommen. Das Protokoll hält den Besuch nachvollziehbar fest, bewertet aber niemanden.

Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?

Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie vereinbaren nur den Termin — um Durchführung, Protokoll und Meldung an die Kasse kümmern wir uns.

Kann ich den Beratungseinsatz mit anderen Fragen verbinden?

Ja, das ist sogar der eigentliche Wert des Termins. Bringen Sie Ihre Fragen mit — zu Hilfsmitteln, zur Verhinderungspflege, zum Entlastungsbetrag oder zu Pflegekursen. Wir beraten konkret zu dem, was in Ihrer Situation weiterhilft.