Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege selbst organisiert, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Bei uns ist dieser Pflichttermin mehr als eine Formalie: Wir schauen auf Sicherheit und Entlastung, geben praxisnahe Tipps und melden den Einsatz fristgerecht an Ihre Pflegekasse.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden — also keinen Pflegedienst mit Pflegesachleistungen nutzen. Die Intervalle richten sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Wird ein Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz entziehen. Damit es gar nicht so weit kommt, erinnern wir Sie rechtzeitig an jeden fälligen Einsatz. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig — und oft trotzdem hilfreich.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Pflegesituation an und achten auf Sicherheit, Mobilität und typische Risiken — von Stolperfallen bis zu Anzeichen von Überlastung. Der Besuch wird in einem kurzen Protokoll festgehalten, nachvollziehbar für Sie und die Pflegekasse.
Statt Pflicht ohne Mehrwert: Wir geben konkrete Hinweise, was den Alltag leichter macht — Handgriffe, Hilfsmittel, Abläufe. Wer tiefer einsteigen möchte: Unsere Pflegekurse für Angehörige sind über die Pflegekasse kostenfrei.
Viele Familien lassen Ansprüche liegen. Wir zeigen, was zusätzlich möglich ist — vom Entlastungsbetrag über Entlastungsleistungen im Alltag bis zur Verhinderungspflege, wenn Sie selbst eine Pause brauchen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten fälligen Einsatz und melden den durchgeführten Besuch direkt an Ihre Pflegekasse. Ihr Pflegegeld bleibt gesichert — ohne dass Sie an Fristen denken müssen.
Sie rufen an oder schreiben uns — wir finden kurzfristig einen Termin, der in Ihren Tag passt. Beim ersten Kontakt klären wir Pflegegrad und Fälligkeit, damit der Nachweis rechtzeitig bei der Kasse ist.
Eine erfahrene Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, sieht sich die Situation an und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Es geht nicht um Kontrolle, sondern darum, dass die Pflege zu Hause gut und sicher weiterläuft.
Wir dokumentieren den Einsatz und übermitteln den Nachweis fristgerecht an Ihre Pflegekasse. Vor dem nächsten fälligen Termin melden wir uns von selbst.
Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse — für Sie entstehen keine Kosten. Sie brauchen nur einen anerkannten Pflegegrad und den Bezug von Pflegegeld.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Beratungseinsatz beim Pflegegeldbezug — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 freiwillig möglich. | § 37 Abs. 3 SGB XI | Kassenleistung |
| Pflegekasse | Wird im Gespräch zusätzlicher Unterstützungsbedarf sichtbar, lassen sich weitere Leistungen kombinieren — etwa der Entlastungsbetrag für Alltagshilfen. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
Versäumte Nachweise können zur Kürzung des Pflegegeldes führen — wir erinnern Sie deshalb rechtzeitig an jeden fälligen Termin. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Ein Anruf genügt — wir klären die Fälligkeit, vereinbaren den Hausbesuch und melden den Einsatz an Ihre Pflegekasse. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Alle, die Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause ohne Pflegedienst organisieren. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz entziehen. Deshalb übernehmen wir das Fristenmanagement: Wir erinnern Sie rechtzeitig und melden jeden durchgeführten Einsatz direkt an Ihre Kasse.
Nein. Es geht darum, dass die häusliche Pflege gut und sicher läuft — und dass pflegende Angehörige Unterstützung bekommen, bevor sie an ihre Grenzen kommen. Das Protokoll hält den Besuch nachvollziehbar fest, bewertet aber niemanden.
Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Sie vereinbaren nur den Termin — um Durchführung, Protokoll und Meldung an die Kasse kümmern wir uns.
Ja, das ist sogar der eigentliche Wert des Termins. Bringen Sie Ihre Fragen mit — zu Hilfsmitteln, zur Verhinderungspflege, zum Entlastungsbetrag oder zu Pflegekursen. Wir beraten konkret zu dem, was in Ihrer Situation weiterhilft.