Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht — und der Weg dorthin wirkt auf den ersten Blick kompliziert: Antrag, Unterlagen, Begutachtung, Bescheid. Tatsächlich ist er gut zu schaffen, wenn man die Schritte kennt. Wir begleiten Sie vom Erstantrag bis zum Bescheid, helfen bei den Nachweisen und, falls nötig, beim Widerspruch.
Der Antrag geht an die Pflegekasse — sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Anruf oder Brief genügt, um die Frist in Gang zu setzen; das Antragsdatum entscheidet, ab wann Leistungen gezahlt werden. Wir prüfen vorher gemeinsam, ob ein Pflegegrad realistisch ist, und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Hausbesuch. Wir bereiten Sie darauf vor — mit Alltagstagebuch, Checklisten und einem Vorgespräch — und begleiten Sie auf Wunsch beim Termin. Wie das genau abläuft, lesen Sie unter MD-Begutachtung.
Kommt der Bescheid, prüfen wir gemeinsam, ob die Einstufung zu Ihrer Situation passt. Fällt sie zu niedrig aus, unterstützen wir Sie bei einem sachlich begründeten Widerspruch. Passt sie, planen wir die nächsten Schritte: Welche Leistungen stehen Ihnen jetzt zu, und wie setzen Sie sie ein.
Je besser der Alltag dokumentiert ist, desto realistischer fällt die Einstufung aus. Hilfreich sind: aktuelle Arztberichte und Entlassungsbriefe, der Medikationsplan, eine Liste der vorhandenen Hilfsmittel sowie Namen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Besonders wertvoll ist ein Alltagstagebuch über ein bis zwei Wochen: Wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft, wie lange. Genau diese Alltagsnähe fehlt vielen Anträgen — und genau danach fragt später der Medizinische Dienst. Wir stellen Ihnen dafür eine einfache Vorlage zur Verfügung und gehen sie mit Ihnen durch.
Wir schätzen gemeinsam ein, ob ein Pflegegrad wahrscheinlich ist, stellen den Antrag vollständig und korrekt und behalten alle Fristen im Blick. So verliert der Antrag keine Zeit — und Sie keine Leistungen.
Alltagstagebuch, Checklisten, Vorgespräch: Wir sorgen dafür, dass der Medizinische Dienst Ihren tatsächlichen Hilfebedarf erkennt — ohne Übertreibung, aber auch ohne falsche Bescheidenheit.
Auf Wunsch sind wir beim Begutachtungstermin dabei, dokumentieren den Ablauf und besprechen anschließend mit Ihnen den Bescheid — verständlich und ohne Fachchinesisch.
Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus, formulieren wir mit Ihnen einen fachlich begründeten Widerspruch — nachvollziehbar, sachlich und auf Ihre Situation abgestimmt.
Mit dem Pflegegrad beginnt der eigentliche Nutzen: Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege. Wir zeigen Ihnen, was zusammenpasst — etwa Grundpflege zu Hause oder Entlastungsleistungen im Alltag.
Der Antrag selbst kostet nichts — weder bei der Pflegekasse noch beim Medizinischen Dienst. Und mit der Anerkennung öffnet der Pflegegrad den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
| Kostenträger | Leistung | § | Betrag |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Antragstellung und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — für Sie kostenfrei. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, wenn der Pflegegrad anerkannt wird. | SGB XI | kostenfrei |
| Pflegekasse | Nach der Anerkennung: Pflegesachleistungen — Pflege und Betreuung durch den Pflegedienst, direkt mit der Kasse abgerechnet. | § 36 SGB XI | je nach Pflegegrad |
| Pflegekasse | Entlastungsbetrag für Betreuung und Alltagshilfen — bereits ab Pflegegrad 1. | § 45b SGB XI | 131 € monatlich |
| SAV Pflegeleicht | Erstberatung zum Antrag, Einschätzung der Erfolgsaussichten und Unterstützung bei den Unterlagen. | kostenlos |
Welche Beträge Ihnen nach der Anerkennung zustehen, hängt vom Pflegegrad ab. Stand: Juli 2026. Ihren individuellen Anspruch prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Schildern Sie uns kurz die Situation — wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Pflegegrad realistisch ist und wie Sie den Antrag am besten angehen. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Bei der Pflegekasse — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein kurzer Brief genügt, um den Antrag zu stellen. Wichtig ist das Datum: Leistungen werden bei Anerkennung ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wir helfen Ihnen, den Antrag richtig und vollständig einzureichen.
Das hängt von der Pflegekasse und der Terminlage des Medizinischen Dienstes ab. Sie können die Wartezeit nutzen: Unterlagen sammeln, Alltagstagebuch führen, die Begutachtung vorbereiten. Genau dabei unterstützen wir Sie — so ist die Zeit bis zum Termin keine verlorene Zeit.
Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und verschafft sich ein Bild davon, wie selbstständig der Alltag noch gelingt — unter anderem bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung und Tagesstruktur. Wie Sie sich darauf vorbereiten und was wir dabei übernehmen, lesen Sie unter MD-Begutachtung auf dieser Website.
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Entscheidend ist eine sachliche Begründung, die den tatsächlichen Hilfebedarf belegt — hier zahlt sich ein gut geführtes Alltagstagebuch aus. Wir prüfen den Bescheid mit Ihnen und formulieren den Widerspruch gemeinsam.
Ja. Ein Höherstufungsantrag ist jederzeit möglich, wenn der Hilfebedarf gestiegen ist. Der Ablauf gleicht dem Erstantrag: Antrag stellen, Begutachtung, Bescheid. Wir schätzen vorher ein, ob die Höherstufung realistisch ist, damit Sie den Aufwand nicht umsonst betreiben.