Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Diese Einsätze dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und gleichzeitig der fachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Je nach Pflegegrad gelten dabei unterschiedliche Fristen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich (alle sechs Monate) verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 oder 5 muss der Einsatz vierteljährlich (alle drei Monate) erfolgen. Personen mit Pflegegrad 1 sind nicht dazu verpflichtet, können den Beratungseinsatz aber auf Wunsch ebenfalls kostenfrei nutzen.Im Rahmen des Beratungseinsatzes kommt eine unserer erfahrenen Pflegefachkräfte zu Dir nach Hause. Dabei stehen Deine individuelle Pflegesituation und Deine Fragen im Mittelpunkt. Wir geben praktische Tipps zur alltäglichen Pflege – zum Beispiel zur richtigen Mobilisation, zur Anwendung von Hilfsmitteln oder zur Vorbeugung von Komplikationen wie Druckstellen oder Stürzen. Gleichzeitig beraten wir auch zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung und entlastenden Angeboten für Angehörige.Der Beratungseinsatz ist für Dich kostenfrei – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Wichtig ist, dass die Termine fristgerecht wahrgenommen werden, da andernfalls das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann.